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Risikosteuerung: Absichern, auslagern oder ausfinanzieren?

Schon bei der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) kann und sollte darauf geachtet werden, eventuelle Risiken zu vermeiden, z.B. über den „richtigen“ Durchführungsweg bzw. Auswahl eines geeigneten Produktgebers. Haben Sie Risiken in Ihrem Versorgungswerk identifiziert, arbeiten wir mit Ihnen daran, diese zu reduzieren oder gar zu eliminieren.

Typische Risiken bestehender Versorgungszusagen sind vorzeitige Leistungsfälle wie Tod und Invalidität. Die Absicherung solcher Risiken kann über Versicherungslösungen sowohl individuell für Einzelrisiken und einzelne Personen als auch kollektiv für Personengruppen oder gar ganze Belegschaften erfolgen. Alternativ zu Versicherungslösungen können auch Kapitalanlagemodelle der Risikovorsorge dienen.

Häufig ist die periodengerechte Finanzierung von Versorgungszusagen gewünscht, um künftige Geschäftsjahre nicht mit den heutigen Verpflichtungen zu belasten. Zur Ausfinanzierung bestehender Verpflichtungen stehen zahlreiche Modelle zur Verfügung: Von der „einfachen“ Separierung und Zweckbindung eines definierten Versorgungsaufwands bis hin zu komplexen Kapitalanlagemodellen, die sich an der Gesamthöhe der Verpflichtungen und / oder den erwarteten Versorgungsleistungen der nächsten Jahre orientieren. Über die Einbringung der Kapitalanlagen in Treuhandlösungen, sogenannte CTA, können darüber hinaus noch vorteilhafte bilanzielle Effekte, insbesondere aus der Saldierung von Verpflichtungen und Vermögen, erzielt werden.

Die Auslagerung von Versorgungsverpflichtungen ist eine besondere Form der Ausfinanzierung, die zusätzliche bilanzielle und meist auch steuerliche Effekte mit sich bringt. Mit der Auslagerung wird der Durchführungsweg der Versorgungszusage gewechselt, z.B. auf einen sog. Pensionsfonds oder eine sog. Unterstützungskasse. 

Auch die Enthaftung – also die schuldbefreiende Ablösung – von Versorgungsverpflichtungen ist möglich.

HEUBECK begleitet Sie bei der Identifizierung der betriebsrentenrechtlich zulässig abfindbaren Versorgungsleistungen sowie bei der versicherungsmathematischen Berechnung des korrekten Abfindungsbetrages. Darüber hinaus erstellen wir bei Bedarf die Abfindungserklärungen bzw. -vereinbarungen und unterstützen den HR-Bereich bei Rückfragen der Versorgungsberechtigten mit Informationsunterlagen, FAQ usw.

Die umwandlungsrechtliche Abspaltung einer Rentnergesellschaft ist ein relativ neuer Trend im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Dabei kann es sich um eine sog. abgeleitete oder eine originäre Rentnergesellschaft handeln. Während die abgeleitete Rentnergesellschaft in ihrem Unternehmensverbund verbleibt und z.B. „lediglich“ die Versorgungsverpflichtungen aller Unternehmen Ihrer Gruppe vereint, hat die originäre Rentnergesellschaft zum Ziel, dieses mit den übertragenen Versorgungsverpflichtungen an einen Dienstleister zu veräußern. Damit befreien Sie sich nach erfolgter Transaktion vollständig von diesen Verpflichtungen.

HEUBECK begleitet Sie bei der konkreten Ausgestaltung und der Auswahl eines geeigneten Dienstleisters für die Übernahme dieser Rentnergesellschaft.

HEUBECK begleitet Sie bei der Entscheidungsfindung, welcher der genannten Wege sich für Ihre Ausgangslage am besten eignet. Wir analysieren die Vor- und Nachteile der einzelnen Modelle, stellen die bilanziellen und steuerlichen Auswirkungen für das Unternehmen dar, wählen das passende Vehikel und auf Wunsch auch den passenden Provider für Ihre Ausgangslage aus.

 

Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Bereich der betrieblichen Altersversorgung erarbeiten wir für Sie qualifizierte, unabhängige und individuelle Lösungen. Unser Anspruch auf Qualität, Zuverlässigkeit und Transparenz bildet dabei die Grundlage unserer Tätigkeit. 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

beratung@heubeck.de

Schon bei der Einrichtung einer betriebliche Altersversorgung 

kann und sollte darauf geachtet werden, eventuelle Risiken zu vermeiden.