11. März 2025
Der Bundesfinanzhof stellt die steuerliche Bewertung wertpapiergebundener Pensionszusagen in expliziter Ablehnung eines zwei Jahrzehnte altes BMF-Schreibens auf neue Grundlage – PENSIONS.INDUSTRIES
Der BFH hatte bereits am 4. September 2024 über den „Ansatz und Teilwert von Pensionsrückstellungen für beitragsorientierte Leistungszusagen ohne garantierte Mindestversorgung“ entschieden (BFH vom 4.9.2024, XI R 25/21). Dieser Beschluss wurde nun endlich am 6. Februar 2025 mit ausführlicher Begründung veröffentlicht.
In PENSIONS.INDUSTRIES zeigt HEUBECK-Chefaktuar Dr. Friedemann Lucius heute auf, weshalb dieser Beschluss in mehrfacher Hinsicht sehr bemerkenswert ist.
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