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Senkung der Beitragsgarantien für die bAV

06. Juli 2020

In dem Interview „Wir müssen die Beitragsgarantien in der bAV senken“ beschreibt Rainald Meyer, warum die Beitragsgarantien in der betrieblichen Altersversorgung Unternehmen mit Pensionsrückstellungen und Versorgungsträger aktuell schwer belasten. Vor diesem Hintergrund fordert er eine Senkung des Garantieniveaus für die bAV unterhalb der magischen Grenze der Beitragsgarantie und spricht über Möglichkeiten und Konsequenzen.

 

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Rainald Meyer, ist Vorstandsmitglied der HEUBECK AG und zuständig für die Bereiche Beratung, Administration und Anwendungsentwicklung. In der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) ist er Mitglied der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige und im Fachausschuss Digitalisierung.

Wann Schweigen besser ist

Juni 2020

In dem Artikel „Wann Schweigen besser ist“ legt Rainald Meyer anhand eines aktuellen Urteils des Bundesarbeitsgerichts dar, welche Informationspflichten der Arbeitgeber hat und wo Grenzen der Hinweispflicht bestehen. Wichtig sei es, „die richtige Balance zu finden“.

Der Artikel „Wann Schweigen besser ist“ wurde in der Ausgabe 06/2020 des Personalmagazins (S. 66-67) veröffentlicht (Quelle: Personalmagazin, www.haufe.de/personal).
 

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Rainald Meyer ist Vorstandsmitglied der HEUBECK AG und zuständig für die Bereiche Beratung, Administration und Anwendungsentwicklung. In der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) ist er Mitglied der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige und im Fachausschuss Digitalisierung i. Gr.

Sicher durch die Krise

18. Juni 2020

In seinem Beitrag „Die bAV sicher durch die Krise steuern“ erläutert Rainald Meyer, wie die wirtschaftlichen Verwerfungen im Zuge der Corona-Krise auch die betriebliche Altersvorsorge beeinflussen - nicht nur direkt über den Anstieg der Kurzarbeit und die damit verbundenen Einschnitte bei den Beitragszahlungen, sondern auch indirekt über die Auswirkungen der Turbulenzen an den Kapitalmärkten auf die Rechnungszinssätze nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen. Er legt Handlungsoptionen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern dar und zeigt auf, wo Vorsicht geboten ist.

Der Beitrag „Die bAV sicher durch die Krise steuern“ wurde in der Ausgabe Juni 2020 der AssCompact (S. 3-4) veröffentlicht (Quelle: AssCompact, www.asscompact.de).

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Der Autor, Rainald Meyer, ist Vorstandsmitglied der HEUBECK AG und zuständig für die Bereiche Beratung, Administration und Anwendungsentwicklung. In der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) ist er Mitglied der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige und im Fachausschuss Digitalisierung i. Gr.

 

bAV-Administration digital: Aus COMPENDATA wird HEUBECK pen@min

18. Mai 2020

bAV-Administration digital: Aus COMPENDATA wird HEUBECK pen@min

  • Erfolgreiche Tochtergesellschaft firmiert unter neuem Namen
  • HEUBECK pen@min erweitert digitale Lösungsangebote

 

Die HEUBECK AG hat ihre hundertprozentige Tochtergesellschaft COMPENDATA Gesellschaft zur Verwaltung von Versorgungseinrichtungen mbH in HEUBECK pen@min umbenannt. Damit tritt nun auch diese seit über 40 Jahren bestehende Kerndienstleistung der Unternehmensgruppe künftig unter dem Namen HEUBECK auf. Mit der Umfirmierung ist zudem eine deutliche Erweiterung der Dienstleistungen im Bereich bAV-Administration und –Verwaltung verbunden. „Unsere Kunden kennen und schätzen uns für unsere langjährige praktische Erfahrung und Verlässlichkeit bei der Administration betrieblicher Versorgungssysteme und der Betreuung von Betriebsrentnern. Neu ist, dass wir als HEUBECK pen@min GmbH unseren Kunden künftig Verwaltungslösungen für die gesamte Palette an Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung anbieten“, erläutert Rainald Meyer, verantwortlicher Vorstand der HEUBECK AG für die Geschäftsbereiche Beratung und Administration.

 

Der Fokus liegt dabei noch stärker als bisher auf innovativen Lösungen. Ziel ist es, mit den von HEUBECK selbstentwickelten Anwendungen die große Vielfalt der betrieblichen Altersversorgungssysteme der Kunden vollständig digital abzubilden. „Durch ergänzende Portallösungen ermöglichen wir bei Bedarf eine komplett digitale Betreuung von Mitarbeitern und Rentnern. Auf diese Weise sorgen wir für Durchblick in der komplexen Welt der Altersversorgung und unsere Kunden werden maximal entlastet“, ergänzt Niels Tauer, Prokurist der HEUBECK pen@min GmbH.

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Herausforderung Digitalisierung

21. Februar 2020

Rainald Meyer ist Vorstandsmitglied der HEUBECK AG und zuständig für die Bereiche Beratung, Administration und Anwendungsentwicklung. In der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) ist er Mitglied der Fachvereinigung Mathematische Sachverständige und im Fachausschuss Digitalisierung i. Gr.

In dem Beitrag „Herausforderung Digitalisierung – Vorstellung des neuen aba-Fachausschusses Digitalisierung und seiner Aktivitäten“, den Rainald Meyer gemeinsam mit Dr. Dorothee Franzen, Dr. Martin Lätsch und Jörg Paßmann verfasst hat, erläutern die Autoren die besondere Relevanz der Digitalisierung für die betriebliche Altersversorgung. Implikationen sind nicht nur eine effizientere Prozessgestaltung, sondern auch ein zunehmender Wettbewerb von Versorgungsträgern und Dienstleistern mit disruptiven FinTechs sowie veränderte Erwartungen und Anspruchshaltungen der Arbeitnehmer. Diesen Trends gilt es von Seiten der Akteure der betrieblichen Altersversorgung kompetent zu begegnen. Der neugegründete aba-Fachausschuss Digitalisierung soll hierbei als wichtiger Mittler nach innen (Information, Weiterbildung, Expertennetzwerk) und außen (politische Interessenvertretung) fungieren.

Der Beitrag „Herausforderung Digitalisierung – Vorstellung des neuen aba-Fachausschusses Digitalisierung und seiner Aktivitäten“ wurde in der Ausgabe 1/2020 der BetrAV (S. 41-48) veröffentlicht (https://www.aba-online.de/betrav.html).

 

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Moderne bAV gegen die Niedrigzins-Starre

21. November 2019

Moderne bAV gegen die Niedrigzins-Starre

  • Rechnungszinsen sinken auf historische Tiefstände
  • Anpassung des steuerlichen Rechnungszinses überfällig
  • Betriebliche Altersversorgung bleibt attraktiv und risikoarm gestaltbar

Die Niedrigzinspolitik führt dazu, dass die Rechnungszinsen zur Bewertung unmittelbarer Pensionsverpflichtungen in der betrieblichen Altersversorgung schneller sinken als prognostiziert. Unternehmen müssen in den kommenden Jahren daher mit erheblichem Mehraufwand für ihre Pensionsrückstellungen rechnen. Nach aktueller Hochrechnung fällt der HGB-Rechnungszins bis zum Bilanzstichtag 31.12.2019 auf 2,70 Prozent und nicht wie noch im Dezember 2018 erwartet auf 2,80 Prozent. „Mittel- bis langfristig gehen die hochgerechneten HGB-Zinssätze noch deutlicher zurück. Für Bilanzstichtage ab dem 31.12.2024 erwarten wir derzeit einen Wert von unter 1,0 Prozent“, sagt Friedemann Lucius, Vorstandssprecher der Heubeck AG. „In der internationalen Rechnungslegung sind wir dort bereits angekommen. Wir müssen uns hier sogar auf negative Zinsen einstellen, wie sie in der Schweiz bereits Realität sind.“

Niedrigzins ist Dreh- und Angelpunkt in der bAV

Die Folgen sind unmittelbar spürbar. Die Arbeitgeber müssen die stetig steigenden Pensionsrückstellungen in ihren Bilanzen verarbeiten. Allein der Zinsrückgang in 2019 kann die Pensionsrückstellungen im internationalen Abschluss um 25 bis 30 Prozent erhöhen. Gleichzeitig beharrt der Staat weiterhin darauf, in der Steuerbilanz die Verzinsung mit 6 Prozent anzusetzen. „Dies führt zur Versteuerung von Scheingewinnen und benachteiligt damit Unternehmen mit Direktzusagen gegenüber Unternehmen, die entweder gar keine bAV anbieten oder dazu andere Durchführungswege nutzen,“ so Heubeck-Vorstand Lucius.

Für Pensionskassen wird die Luft ebenfalls immer dünner. Sind die Trägerunternehmen nicht bereit oder in der Lage, die Kapitalausstattung und damit Risikotragfähigkeit der Kassen deutlich zu verbessern, drohen Leistungskürzungen. Erste Kassen mussten bereits diesen Weg gehen. Auch für viele deutsche Lebensversicherer wird es allmählich eng.

 

Betriebliche Altersversorgung bleibt attraktiv und risikoarm gestaltbar

Einen Ausweg aus der Niedrigzins-Starre bietet die Lockerung der Garantiebindung. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat dazu bereits eine interessante Möglichkeit geschaffen. Gestaltungselemente der reinen Beitragszusage, insbesondere die Idee des kollektiven Sparens, könnten schon jetzt in der „alten“ bAV integriert werden. „In der öffentlichen Diskussion wird der Erfolg des BRSG immer an einer schnellen Implementierung einer Vielzahl von Sozialpartnermodellen festgemacht. Dies wird einerseits der Komplexität dieses Modells nicht gerecht; es benötigt deutlich mehr Zeit um solche Modelle im Markt zu etablieren. Andererseits hat der Gesetzgeber im BRSG eine Vielzahl von positiven Elementen zur Verfügung gestellt, die auch so einen deutlichen Ausbau der bAV möglich machen“, kommentiert Rainald Meyer. Der Vorstand der Heubeck AG weist darauf hin, dass durch niedrigere Garantiezusagen Freiräume für eine risikoreichere und damit ertragsstärkere Kapitalanlage geschaffen würden. „Damit können neue Versorgungswerke deutlich robuster aufgestellt werden und gleichzeitig attraktive Leistungen anbieten. Das ist wichtig, damit Arbeitgeber sich nicht auf breiter Front aus der bAV zurückziehen, sondern diese weiterhin als attraktives Personalinstrument einsetzen.“

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"Betriebliche Altersversorgung braucht Mut zur Veränderung"

26. April 2019

Dr. Friedemann Lucius ist Vorstandssprecher der HEUBECK AG sowie Vorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung (IVS).

In seinem Beitrag „Betriebliche Altersversorgung braucht Mut zur Veränderung" spricht er sich dafür aus, neue Wege in der bAV zu beschreiten. Er erläutert die Vorteile einer weniger garantiefixierten Ausgestaltung von Versorgungssystemen und stellt die Bedeutung einer klaren, transparenten Kommunikation heraus.  

Der Beitrag „Betriebliche Altersversorgung braucht Mut zur Veränderung“ wurde in der Ausgabe 04/2019 des DAV-Kompass „Altersvorsorge im Fokus“ veröffentlicht.

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"Einfach mal Mut zeigen"

April 2019

Die Autorin, Katja Jucht, ist Aktuarin DAV, IVS-Sachverständige sowie Seniorberaterin und Teamleiterin bei der HEUBECK AG. In ihrem Beitrag "Einfach mal Mut zeigen" stellt sie Möglichkeiten dar, wie wesentliche Gestaltungselemente der reinen Beitragszusage auch außerhalb des Sozialpartnermodells genutzt werden können. Denn in leicht abgewandelter Form lässt sich diese neue Zusageart auch in die Welt der Direktzusagen übertragen und ein gleichermaßen risikoarmes wie zukunftsfähiges System schaffen, das auf lange Sicht im andauernden Niedrigzinsumfeld höhere Rentenleistungen hervorbringt.

Der Beitrag „Einfach mal Mut zeigen“ wurde in der Ausgabe 4/2019 im bAV-Spezial des personalmagazins aus dem Haufe-Verlag veröffentlicht (www.haufe.de/personal)

 

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HEUBECK bestellt Rainald Meyer zum neuen Mitglied des Vorstands

15. Januar 2019

Rainald Meyer wird neuer Vorstand der Heubeck AG und verantwortet ab dem 1. Juli 2019 die Geschäftsbereiche Beratung und Administration. „Wir freuen uns sehr, dass wir mit Rainald Meyer einen ebenso versierten wie erfahrenen Spezialisten für unser Unternehmen gewinnen konnten“, erklärt Friedemann Lucius, Vorstandssprecher des auf betriebliche Altersvorsorge spezialisierten Kölner Beratungsunternehmens Heubeck.

Rainald Meyer kommt von der Funk-Gruppe, wo er bislang als Mitglied der Geschäftsführung zweier Tochtergesellschaften das Segment betriebliche Vorsorge verantwortet. Aus seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit verfügt er über ausgeprägte praktische Erfahrungen in der Entwicklung von Dienstleistungsprodukten, dem Auf- und Ausbau von Vertriebseinheiten sowie der Digitalisierung von Kommunikations- und Verwaltungsprozessen in der betrieblichen Altersversorgung. Er ist Dozent an der Hochschule Kaiserslautern und Mitglied des Fachausschusses Digitalisierung der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba).

„Diese Kombination aus fachlicher Expertise und langjähriger Branchenerfahrung haben uns überzeugt, dass Rainald Meyer die optimalen Voraussetzungen mitbringt, um unsere Position als eines der führenden Beratungsunternehmen für die betriebliche Altersvorsorge weiter auszubauen“, so Friedemann Lucius.

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Update der HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G veröffentlicht

05. Oktober 2018

  • Datengrundlagen wurden angepasst
  • Materielle Auswirkungen der Anpassungen sind gering

Die Geschäftsführung der Heubeck-Richttafeln GmbH hatte am angekündigt, die HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G (RT 2018 G) aufgrund der Verwendung inkonsistenter Datengrundlagen noch einmal anzupassen. Früher als verlautbart konnte jetzt das Update der RT 2018 G veröffentlicht werden. Die Auswirkungen der vorgenommenen Anpassungen auf die Pensionsrückstellungen sind gering. Gegenüber der am 20. Juli 2018 veröffentlichten Version der RT 2018 G reduzieren sich die Zuführungen nach steuerlichen Bewertungsgrundsätzen um etwa 0,3%-Punkte, nach handelsrechtlichen und internationalen Grundsätzen um etwa 0,5%-Punkte. Im Ergebnis wird durch die Anpassung in der Steuerbilanz nun eine Zuführung zur Pensionsrückstellung zwischen 0,5 % und 1,2 % erwartet. In der Einzelbzw. Konzernbilanz kann der Einmaleffekt je nach Rechnungszins und Bestandszusammensetzung zwischen 1,0 % bis 2,0 % liegen. „Wir bedauern die mit der Anpassung der Tafeln verbundenen Unannehmlichkeiten. Insofern sind wir froh, dass die Anpassung der Richttafeln deutlich weniger Zeit in Anspruch genommen hat als erwartet“, erläutert Dr. Friedemann Lucius, Geschäftsführer der Heubeck-Richttafeln-GmbH. Nach seiner Einschätzung erfüllen die vorgelegten Tafeln die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung, so dass die HEUBECK-RICHTTAFELN nunmehr wieder in vollem und gewohntem Umfang genutzt werden können. Die vor 70 Jahren erstmals erschienenen und seitdem mehrmals aktualisierten HEUBECK-RICHTTAFELN sind die allgemein anerkannten Rechnungsgrundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland. Die neueste Ausgabe, RT 2018 G, basiert auf aktuellen Statistiken der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sowie des Statistischen Bundesamtes und spiegelt die jüngsten Entwicklungen bei Sterblichkeits-, Invalidisierungs-, Verheiratungs- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten wider. Erstmals werden dabei auch sozioökonomische Aspekte der Sterblichkeit berücksichtigt.

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Anpassungsbedarf an den neuen HEUBECK-Richttafeln 2018G

26. September 2018

  • Trend zur Verlängerung der Lebenserwartung wird leicht überschätzt
  • Ursache ist Verwendung inkonsistenter Datengrundlagen
  • Anpassung der Tafeln innerhalb von 14 Tagen erwartet

Am 20. Juli 2018 hat die HEUBECK-RICHTTAFELN-GMBH die Richttafeln RT 2018 G veröffentlicht. Die Aktualisierung bringt die biometrischen Rechnungsgrundlagen für alle Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen in Deutschland auf den neuesten Stand und berücksichtigt dabei erstmals auch sozioökonomische Aspekte der Sterblichkeit. Im Rahmen interner Auswertungen hat die HEUBECK-RICHTTAFELN-GMBH Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendeten Datengrundlagen festgestellt. Diese führen dazu, dass der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeiten und damit zur Verlängerung der Lebenserwartung überschätzt wird. Dadurch fallen die auf der Grundlage der RT 2018 G berechneten Pensionsrückstellungen insgesamt höher aus als bei durchgängig konsistenter Ableitung des Sterblichkeitstrends. Aus Sicht der handelsrechtlichen oder internationalen Rechnungslegung könnte ein höherer Trend mit Hinweis auf sozioökonomische Aspekte durchaus begründet werden. Dennoch hat die Geschäftsführung beschlossen, die Richttafeln anzupassen und eine überarbeitete Version vorzulegen. Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung sieht die Geschäftsführung damit weiterhin gegeben. „Es ist äußerst bedauerlich, dass die Inkonsistenz bislang nicht aufgefallen war“, erklärt der Geschäftsführer Dr. Richard Herrmann. „Wir hoffen, dass mit dieser schnellen Anpassung das Vertrauen in die Richttafeln auch weiterhin gewährt wird.“ „Wir setzen alles daran, die angepassten Tafeln schnellstmöglich bereit zu stellen, auch um den steuerlichen Anerkennungsprozess nicht zu verzögern“, führt Dr. Herrmann aus. Die Anpassung der Tafeln wird einige Tage in Anspruch nehmen. „Zwei Wochen werden wir realistischer Weise benötigen, um sicherzustellen, dass die Anpassungen akkurat umgesetzt werden“, so Dr. Herrmann. Die immer wieder aktualisierten „Richttafeln“ sind die allgemein anerkannten Rechnungsgrundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland. Die neueste Ausgabe basiert auf aktuellen Statistiken der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sowie des Statistischen Bundesamtes und spiegelt die jüngsten Entwicklungen bei Sterblichkeits-, Invalidisierungs-, Verheiratungs- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten wider.

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„Arbeitgeber haben so viele Optionen wie nie zuvor“

21. September 2018

  • „Arbeitgeber haben so viele Optionen wie nie zuvor“
  • Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt Vorteile für alle Unternehmen
  • Digitalisierung in der bAV auf dem Vormarsch
  • Neue Heubeck Richttafeln machen Umstellungen erforderlich
  • Experten diskutierten über die Lage der Altersvorsorge beim 29. Heubeck Kolloquium in Köln

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz verbessert die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung in allen Unternehmen. Das Sozialpartnermodell kann dabei eine sinnvolle Ergänzung sein, ist aber nicht zwangsläufig besser als etablierte Lösungen. So ist etwa die klassische Direktzusage in vielen Punkten gleichwertig mit der neu geschaffenen reinen Beitragszusage im Rahmen des Sozialpartnermodells. „Die Arbeitgeber besitzen heute so viele Optionen in der betrieblichen Altersversorgung wie nie zuvor. Damit sie diese Möglichkeiten optimal nutzen können, sollten sie bestehende Versorgungssysteme im Unternehmen berücksichtigen und personalpolitische Ziele im Blick behalten“ sagte Dr. Richard Herrmann vor mehr als 200 Gästen auf dem 29. Heubeck Kolloquium am Dienstag dieser Woche in Köln. Der scheidende Vorstand der Heubeck AG erinnerte daran, dass eine attraktive bAV die Chancen der Unternehmen im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter verbessert: „Arbeitgeber sollten den Wert verdeutlichen, den eine Betriebsrente für den Mitarbeiter hat“. Digitale Mitarbeiterportale seien dabei ein praktischer Ansatz um die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung erlebbar zu machen sind. Ein entsprechender Erfahrungsbericht der Heubeck AG zeigte, dass Unternehmen, die auf digitale Services bei der Kommunikation mit den Versorgungsberechtigten und in der Administration der bAV setzen, bei ihren Mitarbeitern eine höhere Akzeptanz für die bAV erreichen. Noch stehe die Digitalisierung in der betrieblichen Altersversorgung am Anfang. Doch in Zukunft könnten sich von der Administration bis hin zum Kundenservice und der Leistungserbringung immer mehr Prozesse automatisieren lassen, so das Fazit von Gastreferentin Dr. Andrea Cornelius, Lehrbeauftragte für Künstliche Intelligenz an der Hochschule München. Ein weiteres zentrales Thema auf dem 29. Heubeck-Kolloquium waren die Umstellungen im Zusammenhang mit den neuen Heubeck Richttafeln RT 2018 G. So erfordere der bilanzielle Übergang auf die neuen Rechnungsgrundlagen Anpassungen in der Steuerbilanz und in der Handelsbilanz. Auf dem alljährlichen Kolloquium informiert die Heubeck AG ihre Kunden über die wichtigsten aktuellen Themen und Entwicklungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Das 29. Heubeck Kolloquium fand am 18. September in Köln statt.

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Dr. Friedemann Lucius wird neuer Sprecher des Vorstandes – bisheriger Vorstandsvorsitzender Dr. Richard Herrmann geht in den Ruhestand

21. Juni 2018

Dr. Friedemann Lucius wird neuer Sprecher des Vorstandes der Heubeck AG. Dies beschloss der Aufsichtsrat des Unternehmens gestern in Köln. Herr Dr. Friedemann Lucius ist seit Januar 2013 Mitglied des Vorstands. „Wir freuen uns, dass wir ihn für diese neue Funktion im Vorstand haben gewinnen können und wünschen ihm dazu viel Erfolg“, sagte Michael Breuer, Aufsichtsratsvorsitzender der Heubeck AG. Dr. Friedemann Lucius tritt sein Amt zum 1. Oktober 2018 an. Der bisherige Vorstandsvorsitzende Dr. Richard Herrmann geht nach über 25jähriger Unternehmenszugehörigkeit und dann 15 Jahren in Vorstandsverantwortung zum 30. September 2018 in den Ruhestand. „Wir möchten Dr. Richard Herrmann herzlich für seine langjährige Tätigkeit an der Spitze der Heubeck AG danken. Er hat dieses traditionsreiche Unternehmen am Markt weiter erfolgreich positioniert. Wir freuen uns, dass er der Heubeck AG auch weiterhin beratend zur Verfügung stehen wird“, so Michael Breuer. Ebenfalls beschloss der Aufsichtsrat, den Vorstandsvertrag von Dr. Tina Heubeck um weitere fünf Jahre zu verlängern. Sie zeichnet weiterhin schwerpunktmäßig für die kaufmännischen Themen verantwortlich.

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HEUBECK veröffentlicht aktuelle Richttafeln RT 2018 G

„Richttafeln für die betriebliche Altersversorgung auf den neuesten Stand gebracht“

20. Juli 2018

  • HEUBECK veröffentlicht aktuelle Richttafeln RT 2018 G
  • Lebenserwartung in den letzten Jahren etwas langsamer gestiegen
  • Erstmals sozioökonomische Faktoren berücksichtigt
  • Nur moderater Anstieg der Pensionsrückstellungen erwartet

Die durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland steigt weiter an, wenngleich das Tempo des Anstiegs kurzfristig nachgelassen hat. Die Effekte auf die Pensionsrückstellungen der Unternehmen fallen insgesamt geringer aus als bei der letzten Aktualisierung der Richttafeln aus dem Jahr 2005. Dies sind zentrale Ergebnisse der neuen HEUBECK Richttafeln 2018 G. „Die Aktualisierung bringt die biometrischen Rechnungsgrundlagen für alle Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen in Deutschland auf den neuesten Stand und berücksichtigt dabei erstmals auch sozioökonomische Auswirkungen auf die Lebenserwartung“ erklärt Dr. Richard Herrmann, Vorstand der HEUBECK AG. Demnach steigt die Lebenserwartung in Deutschland aktuell nicht mehr so schnell wie in der Vergangenheit. Während diese im Alter 60 zwischen den Volkszählungen 1987 und 2011 für Männer im Durchschnitt jedes Jahr um knapp zwei Monate und für Frauen um gut zweieinhalb Monate zugenommen hat, ist der Zuwachs in den vergangenen vier Jahren für beide Geschlechter einheitlich auf durchschnittlich weniger als einen Monat pro Jahr geschrumpft. Allerdings sei es noch zu früh, hieraus eine dauerhafte Abschwächung des Trends abzuleiten, so Herrmann. Daher habe man sich entschieden, den Trend nur vorübergehend abzusenken. Hinzu kommt, dass sich die fernere Lebenserwartung der Ostdeutschen gegenüber den Westdeutschen weiter annähert. War die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt für Männer aus den neuen Bundesländern kurz nach der Wiedervereinigung noch um drei Jahre kürzer als für Männer aus den alten Bundesländern, beträgt der Abstand heute nur noch etwas mehr als sieben Monate. Bei den Frauen hat sich die fernere Lebenserwartung in Ost und West mittlerweile sogar nahezu vollständig angeglichen. Auffallend ist auch, dass die Unterschiede in der Langlebigkeit zwischen den Geschlechtern tendenziell abnehmen: Noch 1987 überlebten Frauen im Alter von 60 die Männer um durchschnittlich 4,4 Jahre. Dieser Vorsprung ist bis zum Jahr 2011 auf 3,7 Jahre zurückgegangen. Erstmals berücksichtigen die HEUBECK Richttafeln RT 2018 G Forschungsergebnisse, wonach Arbeitnehmer mit einem höheren Alterseinkommen auch eine höhere Lebenserwartung haben. Dies geschehe durch einen pauschalen Abschlag auf die beobachteten Sterblichkeiten, erläutert Herrmann. Ansonsten wurde das Modell der Richttafeln weitgehend unverändert beibehalten, so dass die Anwendung in der Praxis keine Probleme bereiten sollte. Die Richttafeln RT 2018 G sind so beschaffen, dass sie grundsätzlich für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen nach steuerlichen, handelsrechtlichen und internationalen Grundsätzen geeignet sind. „Wir rechnen damit, dass das Bundesfinanzministerium die neuen biometrischen Rechengrundlagen für die steuerliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen anerkennen und hierzu noch vor der nächsten Bilanzsaison ein entsprechendes BMF-Schreiben veröffentlichen wird“, führt Herrmann weiter aus. „Der Effekt auf die Bewertung der Pensionsverpflichtungen hängt grundsätzlich von den spezifischen Mitarbeiterbeständen und -strukturen, sowie den jeweiligen Versorgungsregelungen der Unternehmen ab“, erklärt Herrmann. „Insgesamt ist aber davon auszugehen, dass der Rückstellungsbedarf nicht so gravierend ausfallen wird wie bei der vorangegangenen Umstellung auf die Richttafeln RT 2005 G.“ Die von HEUBECK entwickelten und immer wieder aktualisierten "Richttafeln" sind die allgemein anerkannten Rechnungsgrundlagen zur bilanziellen Bewertung von Pensionsverpflichtungen in Deutschland. Die neueste Ausgabe basiert auf aktuellen Statistiken der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sowie des Statistischen Bundesamtes und spiegelt die jüngsten Entwicklungen bei Sterblichkeits-, Invalidisierungs-, Verheiratungs- und Fluktuationswahrscheinlichkeiten wider.

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