21. November 2019
Moderne bAV gegen die Niedrigzins-Starre
- Rechnungszinsen sinken auf historische Tiefstände
- Anpassung des steuerlichen Rechnungszinses überfällig
- Betriebliche Altersversorgung bleibt attraktiv und risikoarm gestaltbar
Die Niedrigzinspolitik führt dazu, dass die Rechnungszinsen zur Bewertung unmittelbarer Pensionsverpflichtungen in der betrieblichen Altersversorgung schneller sinken als prognostiziert. Unternehmen müssen in den kommenden Jahren daher mit erheblichem Mehraufwand für ihre Pensionsrückstellungen rechnen. Nach aktueller Hochrechnung fällt der HGB-Rechnungszins bis zum Bilanzstichtag 31.12.2019 auf 2,70 Prozent und nicht wie noch im Dezember 2018 erwartet auf 2,80 Prozent. „Mittel- bis langfristig gehen die hochgerechneten HGB-Zinssätze noch deutlicher zurück. Für Bilanzstichtage ab dem 31.12.2024 erwarten wir derzeit einen Wert von unter 1,0 Prozent“, sagt Friedemann Lucius, Vorstandssprecher der Heubeck AG. „In der internationalen Rechnungslegung sind wir dort bereits angekommen. Wir müssen uns hier sogar auf negative Zinsen einstellen, wie sie in der Schweiz bereits Realität sind.“
Niedrigzins ist Dreh- und Angelpunkt in der bAV
Die Folgen sind unmittelbar spürbar. Die Arbeitgeber müssen die stetig steigenden Pensionsrückstellungen in ihren Bilanzen verarbeiten. Allein der Zinsrückgang in 2019 kann die Pensionsrückstellungen im internationalen Abschluss um 25 bis 30 Prozent erhöhen. Gleichzeitig beharrt der Staat weiterhin darauf, in der Steuerbilanz die Verzinsung mit 6 Prozent anzusetzen. „Dies führt zur Versteuerung von Scheingewinnen und benachteiligt damit Unternehmen mit Direktzusagen gegenüber Unternehmen, die entweder gar keine bAV anbieten oder dazu andere Durchführungswege nutzen,“ so Heubeck-Vorstand Lucius.
Für Pensionskassen wird die Luft ebenfalls immer dünner. Sind die Trägerunternehmen nicht bereit oder in der Lage, die Kapitalausstattung und damit Risikotragfähigkeit der Kassen deutlich zu verbessern, drohen Leistungskürzungen. Erste Kassen mussten bereits diesen Weg gehen. Auch für viele deutsche Lebensversicherer wird es allmählich eng.
Betriebliche Altersversorgung bleibt attraktiv und risikoarm gestaltbar
Einen Ausweg aus der Niedrigzins-Starre bietet die Lockerung der Garantiebindung. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat dazu bereits eine interessante Möglichkeit geschaffen. Gestaltungselemente der reinen Beitragszusage, insbesondere die Idee des kollektiven Sparens, könnten schon jetzt in der „alten“ bAV integriert werden. „In der öffentlichen Diskussion wird der Erfolg des BRSG immer an einer schnellen Implementierung einer Vielzahl von Sozialpartnermodellen festgemacht. Dies wird einerseits der Komplexität dieses Modells nicht gerecht; es benötigt deutlich mehr Zeit um solche Modelle im Markt zu etablieren. Andererseits hat der Gesetzgeber im BRSG eine Vielzahl von positiven Elementen zur Verfügung gestellt, die auch so einen deutlichen Ausbau der bAV möglich machen“, kommentiert Rainald Meyer. Der Vorstand der Heubeck AG weist darauf hin, dass durch niedrigere Garantiezusagen Freiräume für eine risikoreichere und damit ertragsstärkere Kapitalanlage geschaffen würden. „Damit können neue Versorgungswerke deutlich robuster aufgestellt werden und gleichzeitig attraktive Leistungen anbieten. Das ist wichtig, damit Arbeitgeber sich nicht auf breiter Front aus der bAV zurückziehen, sondern diese weiterhin als attraktives Personalinstrument einsetzen.“
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