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Zertifikatslehrgang zum Fachberater/in für betriebliche Altersversorgung (HEUBECK)

Das Konzept: Anwendungsorientiertes Wissen durch Praxisnähe

Der Zertifikatslehrgang zum Fachberater/in für betriebliche Altersversorgung (HEUBECK) ermöglicht einen umfassenden Erwerb von Kenntnissen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung. Der Lehrgang zeichnet sich vor allen Dingen durch einen starken Praxisbezug aus. In den einzelnen Veranstaltungen werden neben den theoretischen Grundlagen auch gern aktuelle Fachbeispiele diskutiert.

Unsere Dozentinnen und Dozenten begleiten laufend Mandate aus allen Bereichen der betrieblichen Altersversorgung beratend. Daneben engagieren sich HEUBECK-Mitarbeiter seit Jahrzehnten in führenden Rollen in verschiedenen Gremien bzw. Verbänden der bAV und befassen sich somit auch mit übergeordneten Belangen der bAV. 
 

Vorteile für Ihre berufliche Praxis und Laufbahn

Ablauf des Lehrgangs

  • Der Lehrgang gliedert sich in insgesamt vier unterschiedliche, aufeinander aufbauende Module.
  • Jedes Modul ist als zwei- bzw. dreitägiges Block-Seminar angelegt. Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 9 Uhr (montags um 10 Uhr) und enden regelmäßig um 17 Uhr (montags um 18 Uhr).
  • Nach Durchführung aller Präsenzveranstaltungen haben Sie in einem gesonderten Termin die Möglichkeit, eine Prüfung abzulegen. Die Prüfungsdauer beträgt drei Zeitstunden.
  • Die Prüfungsmodalitäten sind in einer Prüfungsordnung hinterlegt.
  • Bei bestandener Prüfungsleistung erhalten Sie ein Zertifikat und Sie dürfen den Titel Fachberater/in für betriebliche Altersversorgung (HEUBECK) tragen.
  • Möchten Sie keine Prüfung ablegen, stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus.

Inhalte

Im ersten Modul werden die arbeitsrechtlichen Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung behandelt. Hierbei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem Betriebsrentengesetz, aber auch auf anderen für die betriebliche Altersversorgung einschlägigen gesetzlichen Grundlagen.

Das Modul gliedert sich in eine Einführung, die Einrichtung und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung, deren Beendigung und die Behandlung von Spezialthemen.

In der Einführung werden insbesondere behandelt

  • Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes
  • Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 
  • Zusage- und Finanzierungsarten der betrieblichen Altersversorgung 

Zur Einrichtung und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung werden u.a. besprochen

  • Anspruch auf Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss
  • Informationspflichten, vorzeitiges Ausscheiden mit unverfallbarer Anwartschaft
  • Insolvenzsicherung

Schließlich werden die Beendigung von betrieblicher Altersversorgung und Spezialthemen (wie Abfindung, Übertragung, Neuordnung und Betriebsübergang) ausführlich erörtert.

Zunächst werden allgemeine steuerliche Grundlagen und der steuerrechtliche Begriff der betrieblichen Altersversorgung behandelt.

Besprochen werden im Folgenden die steuerlichen Rahmenbedingungen der  unterschiedlichen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung aus Sicht des Arbeitnehmers sowie des Arbeitgebers:

  • Direktzusage und Unterstützungskasse sowie
  • Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung

Besonderheiten bei der Entgeltumwandlung werden ebenso betrachtet wie die steuerlichen Rahmenbedingungen bei einer Auslagerung von betrieblicher Altersversorgung. 

Themenbereiche wie

  • Auskunft der Finanzverwaltung
  • Erbschaftssteuer (als Exkurs)
  • Aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung

runden das Modul II ab.

Neben den steuerlichen Grundlagen wird die sozialversicherungsrechtliche Behandlung der betrieblichen Altersversorgung in den verschiedenen Durchführungswegen dargestellt.

Nachdem in den beiden vorherigen Modulen die wesentlichen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen erarbeitet worden sind, geht es im   Modul III um Gestaltungsmöglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung. Dieses Modul hat überwiegend den Charakter eines Workshops. 

Inhalte sind insbesondere:

  • Struktur und Ablauf eines Beratungsprojekts
  • Erarbeitung von Bewertungskriterien für die Gestaltung betrieblicher Altersversorgung
  • Rechnungslegung in der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere Direktzusage
  • Unternehmensnachfolge

Es werden Gestaltungsmöglichkeiten anhand von Beratungsfällen diskutiert sowohl bei der Einrichtung einer bAV als auch bei der Neuordnung einer bestehenden bAV. Hierbei werden auch Möglichkeiten der Auslagerung bzw. Ausfinanzierung einer betrieblichen Altersversorgung erörtert (insbesondere Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Rentnergesellschaft, Contractual Trust Arrangement, Rückdeckungsversicherung). 

Im Rahmen dieses Moduls werden darüber hinaus die wesentlichen Vorgaben des Rechts zum Versorgungsausgleich im Rahmen der bAV sowie die zugehörige laufende Rechtsprechung besprochen.

Versorgungszusagen gegenüber Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) stellen von der Erteilung bis hin zu einer möglichen Ablösung der Pensionszusage ein besonderes Themengebiet der bAV dar. Die speziellen arbeits-, steuer- und auch zivilrechtlichen Rahmenbedingungen werden in diesem Modul besprochen.

Zunächst werden die speziellen Rahmenbedingungen der GGF-Versorgung besprochen:

  • Versorgungsbedarf des GGF
  • Sozialversicherungsrechtlicher Status und Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
  • Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen (Wann gilt das BetrAVG? Welche Abweichungsmöglichkeiten bestehen?)
  • Insolvenzsicherung der Pensionszusage des GGF
  • Steuerrechtliche Rahmenbedingungen (Beherrschungsbegriff, Überversorgung, Unverfallbarkeit, Erdienbarkeit, Angemessenheit, u.a.)
  • GGF-Versorgung über mittelbare Durchführungswege

Erörtert wird sodann die Gestaltung einer GGF-Zusage bei einer GmbH und das sehr praxisrelevante Thema der Befreiung einer GmbH von Pensionsverpflichtungen.

Schließlich werden auch Zusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Personengesellschaften behandelt. 

Unsere Dozenten

Unsere Referenten bringen eine langjährige Berufserfahrung sowie tiefgreifende Kenntnisse in ihren jeweiligen Schwerpunktthemen mit und verfügen über eine exzellente Reputation. Sämtliche Dozenten haben darüber hinaus weitreichende Erfahrungen in der Durchführung von Lehrveranstaltungen. 

Für die Teilnehmer bietet sich somit die Möglichkeit, vom Erfahrungsschatz ausgewiesener bAV-Experten zu profitieren.

Für wen ist der Lehrgang sinnvoll?

Der Lehrgang richtet sich an alle Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit einen Bezug zur betrieblichen Altersversorgung haben oder gerade im Begriff stehen, sich einen solchen aufzubauen (zum Beispiel Mitarbeiter in Unternehmen mit bAV-Bezug, Mitarbeiter einer Versicherung oder Bank, Juristen, Personalreferenten, Betriebsrats- oder Gewerkschaftsmitglieder, Vertreter von Arbeitgeberverbänden). 

Wir setzen dabei gerade auf die vielschichtige Mischung der Teilnehmer – mit dem Ziel, Ihr Netzwerk zu Kontakten mit möglichst unterschiedlichen Blickwinkeln auf die betriebliche Altersversorgung zu bereichern.

Veranstaltungsort

Köln

Nächste Termine

Februar 2025

August 2025

Kosten

  • Lehrgang:
    5.990 EUR*
  • Bei Anmeldung bis zum 03.01.25 bzw. 04.07.25: 
    5.640 EUR*
  • Prüfung:
    600 EUR*

*zzgl. MwSt.

Kontakt

Sie haben noch Fragen oder benötigen Unterstützung während des Anmeldeprozesses? 

Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

Organisatorische Fragen

Sabine March

s.march@heubeck.de

+49 221 93 46 93-815

Inhaltliche Fragen

Tobias Plato

t.plato@heubeck.de

+49 221 93 46 93-809