27. Mai 2013
Gemäß IAS 7 gliedert sich das Cash Flow Statement in die drei Kategorien „Betriebliche Tätigkeit“, „Investitionstätigkeit“ und „Finanzierungstätigkeit“. Eindeutige Vorgaben, wie die Zahlungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen in Form von Rentenzahlungen oder Beitragszahlungen an einen externen Versorgungsträger innerhalb des Cash Flow Statements diesen drei Kategorien zuzuordnen sind, werden in IAS 7 nicht gemacht. In dem Beitrag wird – ausgehend von einer möglichen Einordnung einer Rentenzahlung in den Cash Flow aus betrieblicher Tätigkeit oder in den Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit (de lege lata) – ein Vorschlag unterbreitet, wie eine sachgerechtere Einordnung von Zahlungen im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen erfolgen könnte (de lege ferenda). Dabei werden zahlungsunwirksame Effekte in den einzelnen Kategorien des Cash Flow Statements berücksichtigt, die sich gegenseitig eliminieren, so dass der Gesamt-Cash-Flow hierbei unverändert bleibt.
Der vollständige Beitrag von Prof. Dr. Norbert Seeger und Stephan Derbort ist erschienen in der WPg 7/2013, S. 300-309.