Am 2.7.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Dieses verpflichtet uns, seit dem 17.12.2023 eine interne Meldestelle zur Verfügung zu stellen, an die sich Personen mit Hinweisen zu Rechtsverstößen im beruflichen Kontext vertraulich wenden können, ohne arbeitsrechtliche oder sonstige Repressalien befürchten zu müssen. Aufgabe der Meldestelle ist insbesondere, Hinweisen auf Verstöße nachzugehen, interne Untersuchungen durchzuführen und mit Betroffenen Kontakt aufzunehmen.
Konkret geht es insbesondere um
- Vorgänge, die gegen Strafvorschriften verstoßen oder
- Verstöße, die mit einem Bußgeld belegt sind (also Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
- Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche, etwa: Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zur Verkehrssicherheit, Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter, Vorgaben zum Umwelt- und Strahlenschutz, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Regelungen des Verbraucherschutzes, Regelungen des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Regelungen des Vergaberechts, Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften, Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts etc.
Die HEUBECK AG und die HEUBECK pen@min GmbH haben eine gemeinsame interne Meldestelle eingerichtet. An diese kann sich folgender Personenkreis wenden:
- Beschäftigte (auch bereits ausgeschiedene Beschäftigte), Stellenbewerber, Praktikanten, Leiharbeitnehmer
- Selbständige, die Dienstleistungen für vorstehende Unternehmen erbringen, Freiberufler, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lieferanten und deren Mitarbeiter
- Anteilseigner und Personen im Leitungsgremien
Alternativ kann auch eine externe Meldestelle kontaktiert werden. Nähere Informationen zu solchen externen Meldestellen sind hier ersichtlich:
Internetseite des Bundesamts für Justiz