Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird von einer Vielzahl rechtlicher Vorgaben flankiert. Arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen der bAV sind bei der Beratung und Gestaltung zu beachten – in den versicherungsförmigen Durchführungswegen zusätzlich das Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsrecht. Das bAV-Recht unterliegt dabei zudem einem stetigen Wandel durch neue Gesetzgebung, Vorgaben der Finanzverwaltung und aktuelle Rechtsprechung.
Gemeinsam mit unseren bAV-Rechtsberatern können Sie den Überblick behalten und sicherstellen, dass Ihre Versorgungszusagen im Einklang mit den geltenden Bestimmungen und der laufenden Rechtsprechung stehen. Wir sind als Rentenberater in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und dürfen damit Rechtsberatung auf den Gebieten der betrieblichen Altersversorgung, der berufsständischen Versorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung durchführen.