Rechtliche Fragestellungen lösen

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) wird von einer Vielzahl rechtlicher Vorgaben flankiert. Arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen der bAV sind bei der Beratung und Gestaltung zu beachten – in den versicherungsförmigen Durchführungswegen zusätzlich das Versicherungsvertrags- und Versicherungsaufsichtsrecht. Das bAV-Recht unterliegt dabei zudem einem stetigen Wandel durch neue Gesetzgebung, Vorgaben der Finanzverwaltung und aktuelle Rechtsprechung.

Gemeinsam mit unseren bAV-Rechtsberatern können Sie den Überblick behalten und sicherstellen, dass Ihre Versorgungszusagen im Einklang mit den geltenden Bestimmungen und der laufenden Rechtsprechung stehen. Wir sind als Rentenberater in das Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und dürfen damit Rechtsberatung auf den Gebieten der betrieblichen Altersversorgung, der berufsständischen Versorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung durchführen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Beratung, Gestaltung und Begleitung der Einführung und Änderung von individual- und kollektivrechtlichen Versorgungsregelungen zur bAV  
  • Rechtsgutachten und Handlungsempfehlungen zu bAV-Sachverhalten 
  • Insolvenzschutz der bAV, insbesondere Gestaltung privatrechtlicher Insolvenzsicherung
  • Gestaltung von Teilungsordnungen für bAV-Anrechte im Versorgungsausgleich  
  • Rechtliche Beratung bei der Gründung, dem Wechsel und der Auflösung von Versorgungsträgern

Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Bereich der betrieblichen Altersversorgung erarbeiten wir für Sie qualifizierte, unabhängige und individuelle Lösungen. Unser Anspruch auf Qualität, Zuverlässigkeit und Transparenz bildet dabei die Grundlage unserer Tätigkeit. 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und stehen Ihnen gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

beratung@heubeck.de