Versorgungszusagen sind aus Sicht der Mitarbeiter die Grundlage für die finanzielle Absicherung im Alter. Sie müssen dabei nicht nur eine auskömmliche Versorgung versprechen, sondern so verständlich sein, dass der Arbeitnehmer den Mehrwert der Leistung erkennt. Ständig überprüft gewährleistet eine gute und leicht verständliche Versorgungsordnung personalwirtschaftlichen Mehrwert bei geringstmöglichem Aufwand. Damit ist betriebliche Altersversorgung ein wesentliches Instrument des Personalmarketings, das sich gleichzeitig den strengen Anforderungen der wirtschaftlichen Planung eines Unternehmens stellen muss.
Typischer Projektablauf
Bei der Einrichtung einer neuen Versorgungsordnung oder auch bei der Ablösung bestehender Versorgungssysteme werden Ziele definiert und priorisiert sowie Zielkonflikte identifiziert. Ein flankierender Vergleich mit dem Angebot relevanter Mitbewerber am Arbeitsmarkt ist dabei sehr hilfreich. Nach mehreren Stufen erhält der Arbeitgeber so das Versorgungssystem, das am besten zu ihm passt. Schon bei der Gestaltung der ersten Zusage ist darauf zu achten, dass das Modell offen ist für spätere Veränderungen.
Anlassbezogen – z.B. aufgrund neuer Rechtsprechung oder finanzieller Rahmenbedingungen – spätestens jedoch alle 3 bis 5 Jahre sollte ein Versorgungsmodell auf den Prüfstand gestellt werden: Stimmen die ursprünglich gesteckten Rahmenbedingungen noch mit den aktuellen Anforderungen überein? Passt das Versorgungssystem noch zu den Unternehmensstrategien und -zielen? Hier zeigt sich, wie gut das ursprüngliche System war, wenn die Änderungen in den Regelungen ohne rechtliche Zweifel umgesetzt werden können.