Am 20. Juli 2018 sind die neuen HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G erschienen, die die neuesten Statistiken der gesetzlichen Rentenversicherung und des Statistischen Bundesamtes berücksichtigen. Erstmalig werden auch sozioökonomische Faktoren einbezogen. Insgesamt wird ein moderater Anstieg der Pensionsrückstellungen erwartet.
Worum geht es genau?
Die beobachtete Verlängerung der Lebenserwartung hält unverändert an. Mit dem Zensus 2011 liegen für die Bevölkerung in Deutschland zuverlässige Daten über die Sterblichkeit in Deutschland vor. Bei den Frauen hat sich die Lebenserwartung in Ost und West nach der Wiedervereinigung mittlerweile nahezu vollständig angeglichen, bei Männern hat sich der Abstand zwischenzeitlich von drei Jahren auf nur noch etwas mehr als sieben Monate verkürzt. Es wird davon ausgegangen, dass sich in den nächsten Jahren dieser Trend fortsetzt und mit der weiteren Angleichung der Lebensverhältnisse die Lebenserwartungen künftig den Erfahrungen in den alten Bundesländern entsprechen werden. Auswertungen für die gesetzliche Rentenversicherung haben gezeigt, dass ein statistisch nachweisbarer Zusammenhang zwischen der Lebenserwartung und der Höhe der gezahlten Rente besteht: Kurz gesagt: Höhere Renten sind im Durchschnitt länger zu zahlen als niedrige. Dies wird in den neuen HEUBECK-RICHTTAFELN durch einen pauschalen Abschlag auf die Sterbewahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Die langfristige Entwicklung der Lebenserwartung wird anhand der auf Basis der Volkszählungen 1987 und 2011 (Zensus 2011) erstellten Sterbetafeln beurteilt. Die statistischen Auswertungen für die Jahre nach der letzten Volkszählung (Mikrozensus) werden für die kurzfristige Veränderung der Lebenserwartung herangezogen. Weitere Änderungen betreffen die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten. Hier zeigt sich seit mehr als zehn Jahren im Altersbereich ab 58 Jahren ein Rückgang. Da sich diese Beobachtungen als nachhaltig erwiesen haben, wird in den neuen HEUBECK-RICHTTAFELN diese Entwicklung ebenso wie die Abnahme der Sterblichkeit der Invalidenrentner abgebildet. Erstmals enthalten die neuen HEUBECK-RICHTTAFELN neben den versicherungsmathematischen Grundwerten für Männer und Frauen auch solche für „Unisex“. Damit wird dem in der Praxis vorhandenen Bedarf nach geschlechtsunabhängigen Bewertungen Rechnung getragen. Hier sind insbesondere der Versorgungsausgleich und die Portabilität zu nennen. In der Steuerbilanz wird je nach Zusammensetzung des Bestandes eine Zuführung zur Pensionsrückstellung zwischen 0,8 % und 1,5 % erwartet. Nach handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen ist der Einmaleffekt mit 1,5 % bis 2,5 % deutlich höher, wobei er maßgeblich von Rechnungszins, Gehaltsdynamik und Fluktuation abhängt.
Für wen ist das Thema relevant?
Das Thema betrifft alle Unternehmen, die in ihren Bilanzen Pensionsrückstellungen bilden, sowie Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Werden die Versorgungsverpflichtungen bislang schon auf der Grundlage bestandsspezifischer Tafeln bewertet, kann der Anpassungsbedarf geringer ausfallen oder sogar vollständig entfallen.
Wo sehen wir Handlungsbedarf?
Wir rechnen damit, dass das Bundesfinanzministerium die neuen HEUBECK-RICHTTAFELN für die steuerliche Bewertung von Pensionsverpflichtungen anerkennen und hierzu noch vor der nächsten Bilanzsaison ein entsprechendes BMF-Schreiben veröffentlichen wird. In der Steuerbilanz ist der Anpassungsaufwand über drei Jahre zu verteilen, während er in der Handelsbilanz sofort zu erfassen ist. Nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen handelt es sich um einen annahmenbedingten versicherungsmathematischen Verlust, der nicht erfolgswirksam, sondern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst wird. Um die konkreten Auswirkungen auf Ihr Unternehmen zu ermitteln, wenden Sie sich bitte an Ihren HEUBECK-Kundenbetreuer.
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