22. Februar 2021
Treuhand-Modelle oder „CTA‘s“ (Contractual Trust Arrangements) sind in der betrieblichen Altersversorgung zur Ausfinanzierung, bilanziellen Auslagerung und privatrechtlichen Insolvenzsicherung von Versorgungsverpflichtungen aus unmittelbaren Pensionszusagen weit verbreitet. Nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) ausdrücklich bestätigt, dass ein sachgerecht gestaltetes „doppelseitiges Treuhandmodell“ insolvenzfest ist. Höchstrichterlich anerkannt wird auch ein „Aufsatteln“ von Leistungen, die ohne Insolvenz zu erwarten gewesen wären, sowie eine vorrangige Sicherstellung von Versorgungsansprüchen, die nicht dem gesetzlichen Insolvenzschutz unterliegen („Exzedentensicherung“).
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