Die Heubeck-Richttafeln-GmbH hat am 26.9.2018 angekündigt, die RT 2018 G aufgrund der Verwendung inkonsistenter Datengrundlagen noch einmal anzupassen (siehe auch HEUBECK INFORMIERT vom 26.9.2018). Das Update der HEUBECK-RICHTTAFELN 2018 G wurde nun veröffentlicht. Die materiellen Auswirkungen der vorgenommen Anpassungen sind gering.
Worum geht es genau?
Am 20. Juli 2018 hat die Heubeck-Richttafeln-GmbH die Richttafeln RT 2018 G veröffentlicht. Die Aktualisierung bringt die biometrischen Rechnungsgrundlagen für alle Unternehmen mit Pensionsverpflichtungen in Deutschland auf den neuesten Stand und berücksichtigt dabei erstmals auch sozioökonomische Aspekte der Sterblichkeit. Im Rahmen interner Auswertungen hat die Heubeck-Richttafeln-GmbH, Herausgeberin der neuen RT 2018 G, Inkonsistenzen in Bezug auf die verwendeten Datengrundlagen festgestellt. Diese führen dazu, dass der Trend zur Verbesserung der Sterblichkeiten und damit zur Verlängerung der Lebenserwartung überschätzt wird. Dadurch fallen die auf der Grundlage der RT 2018 G berechneten Pensionsrückstellungen insgesamt etwas höher aus als bei durchgängig konsistenter Ableitung des Sterblichkeitstrends. Aus Sicht der handelsrechtlichen oder internationalen Rechnungslegung könnte ein höherer Trend mit Hinweis auf sozioökonomische Aspekte durchaus begründet werden. Dennoch hat die Geschäftsführung der Heubeck-Richttafeln-GmbH beschlossen, die Richttafeln anzupassen und eine überarbeitete Version vorzulegen. Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung sieht die Geschäftsführung damit weiterhin gegeben. Bei der neuen Version der RT 2018 G sind die verwendeten Datengrundlagen angepasst und die Inkonsistenzen behoben worden. Der Trend zur Sterblichkeitsverbesserung hat sich dadurch leicht abgesenkt, wodurch konstruktionsbedingt auch die Basistafel geringfügig angepasst werden musste. Im Zuge der neuen Veröffentlichung wurde weiterhin noch eine kleine Unstimmigkeit im Bereich der Fluktuationswahrscheinlichkeiten für die Unisex-Standard-Tafel bereinigt. Formelwerk und Aufbau der Tafeln wurden ansonsten ohne Änderungen beibehalten. Die materiellen Auswirkungen der vorgenommenen Anpassungen sind gering: In der Steuerbilanz wird nach der Anpassung eine Zuführung zur Pensionsrückstellung nur noch in Höhe zwischen 0,5 % und 1,2 % (gegenüber 0,8 % bis 1,5 % bei den bisherigen RT 2018 G) erwartet, nach handelsrechtlichen und internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen kann der Einmaleffekt bei 1,0 % bis 2,0 % (gegenüber 1,5 % bis 2,5 %) liegen.
Für wen ist das Thema relevant?
Das Thema betrifft alle Unternehmen, die in ihren Bilanzen Pensionsrückstellungen auf der Grundlage der RT 2018 G bilden, sowie Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Werden die Versorgungsverpflichtungen bislang schon auf der Grundlage bestandsspezifischer Tafeln bewertet, kann der Anpassungsbedarf geringer ausfallen oder sogar vollständig entfallen. Betroffen sind grundsätzlich alle Jahresabschlüsse, die nach Veröffentlichung der Tafeln aufgestellt werden, also insbesondere die Abschlüsse zum Bilanzstichtag 31.12.2018.
Wo sehen wir Handlungsbedarf?
Wir gehen weiterhin davon aus, dass die Tafeln von den Finanzbehörden und den Wirtschaftsprüfern anerkannt werden. Für die Erstellung der versicherungsmathematischen Gutachten zum 31.12.2018 legen wir daher die angepassten Richttafeln zugrunde, so dass aus heutiger Sicht die Gutachten zum vereinbarten Zeitpunkt ohne Verzögerungen geliefert werden können. Bei abweichenden Lieferterminen wird Sie Ihr Kundenbetreuer gesondert informieren. Ihr Kundenbetreuer steht Ihnen zu Fragen über die weitere Vorgehensweise gerne zur Verfügung.
Download als PDF