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Aktuare legen praxisnahe, pragmatische Vorschläge zur Umsetzung der IDW-Verlautbarung zur HGB-Bilanzierung rückgedeckter Zusagen vor

HGB-Rechnungslegung

Köln, 28. April 2022

 

Nachdem der Rechnungslegungshinweis des Institutes der Wirtschaftsprüfer (IDW) zur Änderung der handelsrechtlichen Bewertung rückgedeckter Versorgungszusagen viele Praxisfragen offen gelassen hat, hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) nun einen Ergebnisbericht zur konkreten Umsetzung veröffentlicht.

 

Worum geht es genau?

Das IDW hat mit dem Rechnungslegungshinweis RH FAB 1.021 vom 30.4.2021 die Vorschriften zur Bilanzierung vieler rückgedeckter Versorgungszusagen wesentlich verändert. Zukünftig soll durchgängig auf die Leistungs-, Finanzierungs- und Erdienenskongruenz der Zahlungsströme aus der Zusage und aus dem Rückdeckungsanspruch im Einzelfall abgestellt werden. Die Neuregelungen sind spätestens für Bilanzstichtage ab dem 31.12.2022 verpflichtend anzuwenden. Hierüber hatten wir in unserem HEUBECK Informiert vom 30.8.2021 berichtet.

Aufgrund der zahlreichen offenen Praxisfragen haben die DAV und ihr Zweigverein, das Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen (IVS), am 26.4.2022 einen Ergebnisbericht zur praktischen Umsetzung der Neubewertungen vorgelegt. Dieser Ergebnisbericht gliedert den Umsetzungsprozess in drei wesentliche aufeinander folgende Schritte:

  1. Prüfung: Ist die zu bilanzierende Gestaltung rückgedeckter Versorgungszusagen von der Bilanzierungsänderung betroffen? Hierbei wird auf alle marktüblichen Konstellationen konkret eingegangen.
  2. Wenn ja: Kann das vom IDW vorgesehene zahlungsstrombasierte Bewertungsverfahren mit vertretbarem Aufwand umgesetzt werden? Die konkreten Bewertungsschritte werden dargestellt.
  3. Wenn nein: In diesem Fall werden faktorbasierte Bewertungsverfahren vorgestellt, für deren Umsetzung deutlich weniger Angaben zu den Rückdeckungsversicherungen benötigt werden.

Der Ergebnisbericht hält sich dabei strikt an die grundsätzlichen Vorgaben des IDW-Rechnungslegungshinweises, nutzt jedoch die dort eingeräumten Spielräume für praxisorientierte aktuarielle Näherungsverfahren.
Zudem wird auf die Nähe der künftigen HGB-Bilanzierung zu den Vorschriften nach IAS 19 verwiesen, so dass sich auch hier Änderungen ergeben könnten.
 

Für wen ist das Thema relevant?

Das Thema betrifft alle HGB-Bilanzierer, die Rückdeckungsversicherungen zur Finanzierung unmittelbarer Pensionszusagen abgeschlossen haben. Zudem können sich Auswirkungen auch auf die Bewertung mittelbarer Versorgungsverpflichtungen ergeben.

 

Wo sehen wir Handlungsbedarf?

HEUBECK empfiehlt die Anwendung des DAV/IVS-Ergebnisberichtes für die Neubewertung rückgedeckter Pensionsverpflichtungen. Trotz der praxisnahen, pragmatischen Ansätze bedarf die konkrete Umsetzung im Einzelfall einer sorgfältigen Vorbereitung, die zeitnah begonnen werden sollte.
Bei betroffenen Unternehmen ist eine Überprüfung des Ablaufplanes für die Jahresabschlussarbeiten dringend erforderlich, da ein erhöhter und früherer Datenaustausch zwischen Lebensversicherung, bilanzierendem Unternehmen und versicherungsmathematischem Gutachter unvermeidbar sein wird.
Aufgrund des Einzelbewertungsprinzips können auch HGB-Bilanzierer mit nur wenigen Rückdeckungsversicherungen von der Neuregelung betroffen sein. Unternehmen mit einem größeren Bestand an Rückdeckungsversicherungen empfehlen wir eine Prognoserechnung, da die Auswirkungen je nach Fallgestaltung deutlich von den bisherigen Wertansätzen abweichen können.
IFRS-Bilanzierer sollten frühzeitig mit ihrem Wirtschaftsprüfer besprechen, ob sich Änderungen nach IAS 19 ergeben.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess und haben bereits Vorbereitungen für eine schnelle Prüfung und ggf. Umsetzung getroffen.

 

HEUBECK AG

Gustav-Heinemann-Ufer 72 a
50968 Köln

 

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